Leistungen

HAUSBETREUUNG/ STIEGENREINIGUNG

Was wir bieten:

  • Gründliche und regelmäßige Reinigung aller allgemein zugänglichen Räumlichkeiten und Gänge (Stiegenhaus, Waschküche, Abstellräumlichkeiten, Fahrradräumlichkeiten, etc.)
  • Reinigung von Fenstern, Türen, Lampen und Stiegengeländern
  • Reinigungsmittel stellen wir zur Verfügung
  • Weiterleiten von Mitteilungen
  • Ablesen der Zählerstände
  • Regelmäßige Überprüfung technischer Anlagen sowie des ordnungsgemäßen Zustandes Ihres Objekts
  • Aufgaben des Aufzugswartes (Regelmäßige Kontrolle des Aufzuges: Notrufeinrichtung, Fahrkorbbeleuchtung, Bündigstellung des Fahrkorbes, Kontrolle auf Beschädigungen, Meldung von Mängeln und Verständigung der Wartungsfirma)
  • Reinigung aller vereinbarten Flächen (Gehsteigen, Hauszugänge, Kinderspielplätze, Parkplätze, etc.)
  • Und vieles mehr ...

GARTEN/ GRÜNPFLEGE

Was gibt es Schöneres, als einen gepflegten Garten, den Sie genießen können?

Wenn das nicht soviel Arbeit wäre... die wir aber gerne machen!

 

Daher bieten wir Ihnen zusätzlich zu der Reinigung Ihres Objekts auch regelmäßige

 

 

Grünflächenbetreuung:

  • Rasenschnitt
    • konventionelles Mähen oder Mulchmähen (da sind wir flexibel)
    • zum richtigen Zeit und die optimale Schnitthöhe
  • Bewässerung der Grünanlage
    • manual oder mit Rasensprenger
  • Laubentfernung
  • Unkraut jäten (auch zwischen den Pflastersteinen und Gehwegplatten)
  • Pflanzenschnitt (Entfernung des jährlichen Zuwachses)
    • Hecken Formschnitt
    • Bodendecker
    • Sträucher und Rosen

Auch dafür haben wir ein "grünes Händchen“.

Und selbstverständlichen führen wir die gewonnen Biomasse der ordnungsgemässen

Weiterverwendung zu.

WINTERDIENST

Unter effizientem Winterdienst verstehen wir:

  • Schneeräumung
  • Streuung bei Schnee und Glatteis von Montag bis Sonntag im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr
  • Rechtzeitiger Einsatz und kurze Räumungsintervalle    
  • Kehrung von Splitt und ordnungsgemäße Entsorgung
  • Tauwetterkontrolle
  • Auf Wunsch kümmern wir uns auch gerne um die Beschaffung des Streumaterials 

Das garantiert Ihnen Sicherheit auf Ihren Gehsteigen, Haus- und Müllzugängen, Stufen, Parkplätzen und diversen Zufahrten sowie in den Höfen.

 

Rechtsgrundlage § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO)